Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Peter Heidt hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche geht. Dabei kommt es ins-
besondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regel-
ungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Rechtsanwalt Peter Heidt hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um seine berechtigten Ansprüche durchsetzen zu können. Gerade in jüngster Zeit sind die Haftpflichtversicherungen dazu überge-gangen, nahezu durchgängig eine Überprüfung der vorgelegten Sachverständigengutachten bzw. Kostenvoranschläge vorzunehmen. Ohne die Hilfe eines unabhängigen Anwalts besteht die große Gefahr, auf einem Teil des Schadens „sitzen zu bleiben“. Neben dem „eigentlichen“ Fahrzeug-schaden, gibt es zu dem noch eine Vielzahl von Nebenkosten, die bei einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden können. Hier ist es die Aufgabe des Anwalts, mit den Geschädigten allemöglichen Schadenspositionen durchzugehen.
Der Rechtsanwalt muss überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kostenmöglicher-
weise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haft-
ung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).
Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie Entzug und Wiedererteilung der Fahrer-laubnis. Ebenso kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. Auch in diesen Bereichen steht Ihnen Rechtsanwalt Peter Heidt gerne hilfreich zur Seite. Wenn Sie wissen möchten, was für Konsequenzen Ihr letzter Verkehrsverstoß wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer haben kann, nutzen Sie unseren Service. Rechtsanwalt Peter Heidt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.




